Allgemeine Hausordnung des Erich-Brost-Instituts

1. Vor Verlassen des Gebäudes hat jeder Dozent bzw. die Veranstaltungsleitung darauf zu achten, dass alle elektrischen Geräte und auch das Licht ausgeschaltet sind. Es ist insbesondere darauf zu achten, dass alle Fenster verschlossen sind.

2. Die Einrichtungsgegenstände und die medientechnischen Anlagen sind sorgfältig und pfleglich zu behandeln.

3. Evtl. aufgetretene Schäden müssen dem Technikpersonal sofort angezeigt werden. Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Dozent bzw. der Veranstaltungsleiter.

4. Das Aushängen von Postern und Plakaten im Gebäude ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Technikpersonal des Erich-Brost-Instituts erlaubt. Für eventuelle Schäden haftet der Veranstaltungsleiter.

5. Das Mobiliar (Tische, Stühle etc.) darf nicht in den Außenbereich des Gebäudes gebracht werden.

6. Die Parkflächen der Einfahrt 25a, incl. des Vorplatzes, sind für die Mitarbeiter des Erich-Brost-Instituts reserviert. Parken und Vorfahren für Externe sind nur nach Absprache erlaubt.

7. Im Erich-Brost-Institut besteht ein generelles Rauchverbot.

8. Das Entzünden von offenem Licht und Kerzen ist nicht gestattet.

 

Zusätzliche Vereinbarung für Veranstaltungen:

1. Wird das Erich-Brost-Institut für Tagungen, Konferenzen etc. genutzt, wird für den Zeitraum nach 18:00 Uhr durch die Erich-Brost-Institut gGmbH eine Aufwandspauschale von 50 € pro angefangener Stunde vom Veranstalter erhoben.

2. Wird eine Sonderreinigung notwendig, wird diese dem Veranstalter mit 20 €/Arbeitsstunde in Rechnung gestellt.

3. Wird Geschirr für die Veranstaltung benötigt, so wird dies ebenfalls in Rechnung gestellt (Mietpreise nach Absprache).

4. Aus Rücksicht auf die Gäste in den Apartments sind Abendveranstaltungen auf max. 22:00 Uhr zu begrenzen.